Weil die Finanzämter die Datenübermittlung von Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen abwarten müssen, werden Steuererklärungen für 2017 nicht vor März 2018 bearbeitet.
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Ab 2018 darf das Finanzamt bei Unternehmen zu einer unangekündigten Prüfung der Kassenführung im Rahmen der neu eingeführten Kassen-Nachschau erscheinen.
Werden Kapitalerträg auf Wunsch des Anlegers nicht mit der Abgeltungsteuer sondern tariflich besteuert, kann das Finanzamt eine Außenprüfung beim Anleger durchführen, wenn durch diese Erträge die maßgebliche Schwelle überschritten wird.
Während die Finanzämter Einsprüche auch per E-Mail akzeptieren, erfordert eine Klage eine qualifizierte Signatur und ist damit nicht über das ELSTER-Portal möglich.