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Nachdem ein Urteil des Bundesfinanzhofs die Umkehr der Steuerschuldnerschaft aus Bauleistungen an Bauträger in vielen Fällen in Frage gestellt hat und das Bundesfinanzministerium dieses Urteil bereits in der Praxis umgesetzt hat, könnte es möglicherweise bald wieder zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsdienstleistungen kommen. Der Bundesrat hat nämlich in seiner Stellungnahme zum "Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" eine Regelung vorgeschlagen, die die alte Verwaltungsauffassung wieder herstellen würde.