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Ob eine Rechnungsberichtigung rückwirkend erfolgen kann, ist schon lange umstritten. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat nun im Schlussantrag zu einem Verfahren, das diese Frage betrifft, klar Stellung bezogen. Seiner Meinung nach verstößt die deutsche Praxis, nach der eine Rechnungsberichtigung keine Wirkung für die Vergangenheit hat, gegen EU-Recht. Das letzte Wort hat nun aber der Europäische Gerichtshof selbst.