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Zum 1. November 2010 wurden die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 aufgehoben. An ihre Stelle tritt ein neuer, mehr als 600 Seiten starker Anwendungserlass, den das Bundesfinanzministerium im Oktober veröffentlicht hat. Mit dem Anwendungserlass will die Finanzverwaltung eine bessere Tagesaktualität gewährleisten, da er bei Bedarf jederzeit geändert werden kann. Eine jeweils tagesaktuelle Fassung soll ständig für alle Betroffenen abrufbar sein. Der Erlass gilt für alle Umsätze, die nach dem 31. Oktober 2010 ausgeführt werden. Für andere Steuerarten (Einkommensteuer, Lohnsteuer etc.) beabsichtigt die Finanzverwaltung nicht, die jeweiligen Richtlinien durch einen Anwendungserlass zu ersetzen.