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Zahlt ein Kapitalanleger seinem Vermögensverwalter ein Strategieentgelt für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien, dann zählt das Entgelt zu den Anschaffungskosten der Kapitalanlage. Was nach altem Recht nachteilig ist, können Kapitalanleger jetzt begrüßen, denn mit der Abgeltungsteuer wirken sich Werbungskosten nicht mehr aus, während die Anschaffungskosten für die Berechnung des Veräußerungsgewinns relevant sind.