Auch wenn die Entfernungspauschale von der Entfernung und nicht den gefahrenen Kilometern abhängt, gibt es die volle Pauschale nur bei Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält daran fest, dass der Höchstbetrag für ein gemeinsames häusliches Arbeitszimmer von Ehegatten nur einmal geltend gemacht werden kann, überlässt aber die endgültige Entscheidung dem Bundesfinanzhof.
Nicht jeder Leiharbeitnehmer kann sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs berufen, dass ein Leiharbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat.
Die anteilige Miete für Küche, Bad und andere gemischt genutzte Räume lässt sich nicht als Teil der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen.
Das Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine verbindliche Vereinbarung über einen Telearbeitsplatz hat.