Wenn eine vermeintliche oder tatsächliche Straftat durch das berufliche Verhalten veranlasst war, sind die Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abzugsfähig.
Der Bundesfinanzhof hält die Kürzung der Pendlerpauschale weiterhin für verfassungsrechtlich bedenklich, womit jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss.
Rückwirkend ab 2005 können Arbeitnehmer jetzt ebenfalls eine Einkommensteuererklärung bis zum Eintritt der Verjährung abgeben und sind nicht mehr an die Zweijahresfrist für die Antragsveranlagung gebunden.