Anfang | << | 44 45 46 47 48 [49] 50 51 52 53 54 | >> | Ende

Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs hat dem Großen Senat die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Kosten einer teils beruflich, teils privat veranlassten Reise aufgeteilt werden können.
Wenn Sie im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses einen Raum als Arbeitszimmer nutzen, der nicht zur Privatwohnung gehört, so ist das ein außerhäusliches Arbeitszimmer.
Die Frist für die Antragsveranlagung kommt jetzt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Damit Abfindungen bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Konzerns steuerlich begünstigt sind, muss ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden.
Das Finanzamt darf den Ansatz von Verpflegungspauschalen nicht mit der Begründung kürzen, dass gar kein oder nur ein geringer Mehraufwand entstanden sei.
Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer, das auch teilweise privat genutzt wird, sind prinzipiell nicht abziehbar.
Zahlt ein Arbeitnehmer erst im Folgejahr zuviel erhaltenen Arbeitslohn zurück, so muss er diesen Betrag zunächst versteuern und kann ihn erst im Jahr der Rückzahlung wieder als Ausgabe geltend machen.
Wenn ein Ehepaar umzieht, bei dem beide Ehegatten berufstätig sind, darf die Finanzverwaltung nicht die entsprechenden Fahrzeitveränderungen beider Ehegatten saldieren.
Für die Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung ist neben der Anzahl auch die Dauer von Familienheimfahrten relevant.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen mit einer umfangreichen Kürzung von Steuervergünstigungen leben.