Fährt der Vermieter so oft zu seinen Mietobjekten, dass diese zur regelmäßigen Tätigkeitsstätte werden, können die Fahrten ausnahmsweise nicht voll als Reisekosten, sondern nur im Rahmen der Entfernungspauschale angesetzt werden.
Beim Abbruch eines Gebäudes für den Neubau eines anderen Gebäudes sind die Abbruchkosten und der Restwert des Altbaus nicht sofort abziehbar, sondern Teil der abzuschreibenden Herstellungskosten des Neubaus.
Wenn eine vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht nur zum Schein getroffen wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, ist sie auch für die Abschreibung des Gebäudes maßgebend.
Eine energetische Sanierung im Jahr nach der Anschaffung ist kein normaler Erhaltungsaufwand und kann damit zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen.
Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll mehr Verbraucherschutz, eine stärkere Prüfung der Kreditwürdigkeit und eine Änderung bei Pensionsrückstellungen bringen.