Neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer kommt der Fiskus den von hohen Energiekosten geplagten Betrieben nun auch bei der Festsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen entgegen.
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.
Für die Ermittlung der Gesamtkosten eines Firmenwagens im Rahmen der Kostendeckelungsregelung müssen Einnahme-Überschuss-Rechner eine Leasingsonderzahlung periodengerecht auf den gesamte Leasingzeitraum umlegen.
Statt nur bis Ende 2022 soll die Frist für die Schlussabrechnung zu den diversen Corona-Hilfen bis zum 30. Juni 2023 laufen und kann bei Bedarf noch weiter verlängert werden.
Unternehmen aus energieintensiven Branchen haben noch bis zum 31. August 2022 Zeit, um einen Antrag auf den Zuschuss aus dem Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung zu stellen.