Selbst bei Einkünften als Arbeitnehmer kann eine Liebhaberei vorliegen, womit Werbungskosten aus dieser Tätigkeit nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Pendlerpauschale verworfen, und die Finanzverwaltung und die Träger der Sozialversicherung haben umgehend reagiert.