Anfang | << | 23 24 25 26 27 [28] 29 30 31 32 33 | >> | Ende

Der Bundesfinanzhof hat festgelegt, wie der Entlastungsbetrag aufzuteilen ist, wenn das gemeinsame Kind annähernd gleichwertig in die Haushalte beider Eltern eingebunden ist.
Aufenthalte vor Beginn oder nach Ende des Studiums zählen nicht bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer in Deutschland, soweit diese Dauer für den Kindergeldanspruch relevant ist.
Eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht eines Kindes ist einkommensteuerfrei.
Mit zwei Schreiben äußert sich das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung.
Durch das Sparpaket der Bundesregierung kommen auf Bürger und Unternehmen neue finanzielle Belastungen zu.
Auch die Schulung beim zukünftigen Arbeitgeber gehört noch zur Ausbildungszeit, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Der Unterhalt kann trotz eigenen Vermögens des behinderten Kindes als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.
Wegen eines Musterverfahrens wird die Steuer in Hinsicht auf die beschränkte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten nur noch vorläufig festgesetzt.
Auch außergewöhnlich hohe Studiengebühren für den Besuch einen Privatuniversität stellen keine außergewöhnliche Belastung dar.