Die wesentlichen Eckpunkte der Reform der Erbschaftsteuer liegen nach der Einigung in der Großen Koalition jetzt fest.


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Auch in Altfällen will die Finanzverwaltung Steuerberatungskosten für eine Erbschaftsteuererklärung nicht als Sonderausgaben akzeptieren, wenn der Nachlass ausreicht, um die Kosten abzudecken.


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Eine Renovierung oder einen Umbau, den der Nacherbe in Erwartung der Erbschaft an einer Immobilie vorgenommen hat, darf nicht bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden.


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Die Finanzverwaltung weicht beim Wegfall der Vererblichkeit des Verlustabzugs zugunsten der Steuerzahler von den Vorgaben des Bundesfinanzhofs ab.


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Bei der umstrtittenen Haltefrist für Firmenerben zeichnet sich ein Kompromiss zwischen der Union und der SPD ab.


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In Österreich ist die Erbschaftsteuer seit dem 1. August 2008 weggefallen. Das hat auch Konsequenzen für deutsche Steuerzahler.


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Die Reform der Erbschaftsteuer ist wegen noch offener Streitfragen auf den Herbst vertagt worden.


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Mit der Erbrechtsreform sollen vor allem die Pflichtteilsansprüche neu geregelt werden, aber auch Verjährungsfristen im Erbrecht und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.


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Erben können in Zukunft nicht mehr einen nicht ausgenutzten Verlustabzug bei ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.


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Erst der Zufluss von Vermögen, über das der Beschenkte frei verfügen kann, stellt eine Schenkung dar.


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