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Renoviert ein Nacherbe auf eigene Kosten eine Immobilie, die er später erben wird, dann darf das Finanzamt den Wertzuwachs bei der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einem Umbau - in beiden Fällen darf das Finanzamt nur den Wert vor der Baumaßnahme ansetzen.