Die Erbschaftsteuer auf eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin ist mit dem Tod des Erblassers fällig und nicht erst bei der Auszahlung des Versicherungsvertrags.
Nach nur einem Jahr wird der Steuersatz in der Steuerklasse II wieder gesenkt. Ob der hohe Satz im jahr 2009 verfassungsgemäß war, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.
Bei der Ermittlung der Lohnsummen für die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung von Betriebsvermögen ist das ausbezahlte Kurzarbeitergeld nicht von den Löhnen abzuziehen.