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Erneut werden die meisten der diversen Sonderregelungen zur Kurzarbeit um einige Monate verlängert und gleichzeitig die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate ausgeweitet.


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Trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten kann ein Fahrtenbuch steuerlich anzuerkennen sein, wenn die Angaben insgesamt vollständig sind und den privaten Nutzungsanteil korrekt wiedergeben.


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Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden vor allem Fristen und bereits bestehende Steuererleichterungen in der Corona-Krise verlängert.


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Die Sachbezugswerte werden für 2022 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.


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Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sinken 2022 erstmals einzelne Beitragsbemessungsgrenzen in Westdeutschland, während andere Werte konstant bleiben oder nur geringfügig steigen.


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Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur Entfernungspauschale aktualisiert, nachdem ab 2021 eine erhöhte Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer gilt.


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Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.


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Der erhöhte Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer ab dem vierten Bezugsmonat läuft nun bis Ende März 2022 weiter.


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Für Minijobber ist ab 2022 bei der Entgeltmeldung an die Minijob-Zentrale auch die Steueridentifikationsnummer zwingend anzugeben.


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In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.


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