Der Krieg in der Ukraine hat die Bundesregierung veranlasst, die Zugangserleichterungen zur Kurzarbeit um weitere drei Monate bis Ende September 2022 zu verlängern.
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 werden die meisten der steuerlichen Entlastungen umgesetzt, die die Regierung im Februar in zwei Entlastungspaketen beschlossen hatte.
Alle Erwerbstätigen sollen in diesem Jahr einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die über die Lohn- oder Einkommensteuer ausgezahlt wird.
Ein Langzeitvergütungsmodell erfüllt die Anforderungen an eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, bei der die Steuer nach der günstigeren Fünftel-Regelung berechnet wird.
Erneut werden die meisten der diversen Sonderregelungen zur Kurzarbeit um einige Monate verlängert und gleichzeitig die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate ausgeweitet.
Trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten kann ein Fahrtenbuch steuerlich anzuerkennen sein, wenn die Angaben insgesamt vollständig sind und den privaten Nutzungsanteil korrekt wiedergeben.
Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sinken 2022 erstmals einzelne Beitragsbemessungsgrenzen in Westdeutschland, während andere Werte konstant bleiben oder nur geringfügig steigen.