Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern prüfen jetzt anhand von Rentenbezugsmitteilungen, welche Rentner bisher noch keine Steuererklärung abgegeben haben.
Das Finanzamt darf eine Steuererklärung nicht allein deswegen vorweg anfordern, weil der Steuerzahler mit seinem Einkommen voraussichtlich unter den Spitzensteuersatz fällt.