Von über 170 Klagen gegen die neue bundeseinheitliche Steuernummer hat das zuständige Finanzgericht in Köln nun drei Verfahren als Präzendenzfälle verhandelt.
Die Hürden für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige sind hoch. Die Finanzverwaltung verlangt eine vernünftige Aufbereitung des mit der Anzeige eingereichten Materials.