Der Telefonvertrag verpflichtet den Netzbetreiber, Verbindungen zu kostenpflichtigen Servicenummern nach einer Stunde zum Schutze des Kunden zu unterbrechen.
Das Steuervergünstigungsabbaugesetz sieht auch die Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen vor, die von ausländischen Anbietern über das Internet erbracht werden.
Verhält sich der Kunde eines Internetproviders rechtswidrig, insbesondere wettbewerbswidrig, so haftet der Provider nur im Falle einer Einwirkungsmöglichkeit auf den Kunden.