Die Bundesregierung erhöht den Beitrag zur Rentenversicherung von auf 19,5 % und hebt ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze an. Auch an der Kranken- und Arbeitslosenversicherung wird gebastelt.
Seit März diesen Jahres müssen die Arbeitnehmer detailliert informiert werden, wenn der Betrieb den Inhaber wechselt. Diesem Wechsel können die Arbeitnehmer auch widersprechen.