Zinsersparnisse aus einem Arbeitgeberdarlehen müssen nur dann als Sachbezug versteuert werden, wenn tatsächlich eine Ersparnis gegenüber marktüblichen Konditionen vorliegt.
Zum 1. Juli müssen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % des Bruttolohns für den Zahnersatz bezahlen. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9 % senken.
Wenn der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, kann man auch davon ausgehen, dass er die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wollte und somit auch veranlasst hat.
Weil das Bundesverfassungsgericht die Berücksichtigung der Kindererziehung in der Pflegeversicherung forderte, hat die Bundesregierung nun einen Beitragszuschlag für Kinderlose eingeführt.
Für das Jahr 2005 gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen. Außerdem entfällt die Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung.