Mit Beginn des Jahres 2004 wurden durch den Gesetzgeber verschiedene Änderungen im Bereich der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung vorgenommen.
Die neuen Sachbezugswerte für Mahlzeiten und freie Unterkunft für 2004 wurden ebenso veröffentlicht wie die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben.
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen abgelehnt werden und kann auch per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.