Vor Gericht kann sich ein Steuerzahler nicht auf eine steuerzahlerfreundliche Verwaltungsvorgabe berufen, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Die Finanzverwaltung warnt, dass das Finanzamt niemals persönliche Daten am Telefon abfragt und entsprechende Anrufe daher von Betrügern stammen müssen.
Der Bundesfinanzminister fordert die Finanzämter auf, angesichts der aktuellen Wirtschaftslage kulant gegenüber Unternehmern und Selbstständigen zu sein.
Es gibt jetzt eine neue Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände, die allerdings nur zivilrechtlich und nicht steuerrechtlich gilt.
Neben dem Übgunsleiterfreibetrag gibt es nun auch einen Ehrenamtsfreibetrag, zu dem das Bundesfinanzministerium einige Erläuterungen gibt. Vor allem die Vergütung von Vorständen ohne Satzungsgrundlage kann sich zu einem gefährlichen Bumerang entwickeln.