Der Betriebsprüfer darf Hinweise auf eine Schmiergeldzahlung ohne vorherige Prüfung auf strafrechtliche Relevanz an die Staatsanwaltschaft weitergeben.
Seit August läuft die Ausgabe der bundeseinheitlichen Steuer-ID - allerdings längst nicht so reibungslos, wie sich das die Finanzverwaltung vorgestellt hat.