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Dass nun jeder Steuerzahler seine bundeseinheitliche Steueridentnummer hat, erleichtert der Finanzverwaltung ein anderes Vorhaben, das schon länger auf der Agenda steht: Im Oktober erhalten die Finanzämter 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen von Versicherungsgesellschaften und den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung. Darin sind die Einnahmen aus der gesetzlichen Rente, Betriebsrenten und persönlichen Leibrenten aufgelistet - und zwar bis zurück ins Jahr 2005.
Seit diesem Zeitpunkt nämlich sind mindestens 50 % der Altersbezüge steuerpflichtig. Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung dieser Einkünfte neu geregelt. Wer daher im Jahr 2005 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezog, dessen Rente unterliegt zu 50 % der Steuerpflicht. Dieser Besteuerungsanteil ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und steigt bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte und danach um jeweils einen Prozentpunkt auf schließlich 100 % im Jahr 2040 an.
Ob Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Hierzu gehören nicht nur Renteneinkünfte sondern auch weitere Einnahmen, zum Beispiel aus Vermietung oder Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Eine Erklärung wird auf jeden Fall immer dann fällig, wenn ein Rentner mit seinem gesamten zu versteuernden Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet.
Da das vielen Rentnern entweder nicht bekannt ist oder die Rentner darauf vertraut haben, das Finanzamt werde schon nichts von den Einkünften erfahren, haben die meisten steuerpflichtigen Rentner bisher keine Steuererklärung abgegeben. Sobald die Finanzverwaltung aber über die Rentenbezugsmitteilungen von den Einkünften erfährt, droht nun vielen Rentnern eine Steuernachzahlung. Im Extremfall kann das Finanzamt sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten.
Die Steuergewerkschaft - der Verband der Beschäftigten in der Finanzverwaltung - rechnet mit insgesamt rund zwei Millionen Fällen, in denen eigentlich eine Steuererklärung einzureichen gewesen wäre. Müssten das nun tatsächlich alle Rentner nachholen, wären die Finanzämter auf Monate lahmgelegt. Die Gewerkschaft hat deshalb bereits eine Bagatellgrenze von 200 bis 300 Euro gefordert, unterhalb der für die Vergangenheit keine Steuererklärungen nachgereicht werden müssten.
Eine solche Bagatellgrenze hat das Bundesfinanzministerium aber abgelehnt. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen sei das nicht machbar. Daher hat man sich in der Verwaltung einen anderen Weg ausgedacht: Ein elektronischer Risikofilter wählt diejenigen aus, die nachträglich veranlagt werden. In diesem Filter ist auch eine Bagatellgrenze enthalten, deren Höhe die Verwaltung allerdings nicht nennt. Jeder, dessen Steuern voraussichtlich über dieser Grenze liegt, wird angeschrieben. Von den übrigen Rentnern werden per Zufallsgenerator weitere Personen ausgewählt, die das Finanzamt dann zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.
Die Mehrzahl der Rentner braucht sich nur wenig Sorgen machen: Nur mit der gesetzlichen Rente erreichen nur die wenigsten Rentner die Grenze zur Steuerpflicht. Und in den meisten Fällen wird die nicht bezahlte Steuer nur wenige hundert Euro ausmachen. Dass die Finanzverwaltung tatsächlich ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleitet, wird voraussichtlich die große Ausnahme bleiben.