Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.
Ein Finanzgericht hat die Vorläufigkeitsvermerke in Steuererklärungen als komplett unzureichend eingestuft, um einen echten Rechtsschutz zu gewährleisten.
Angemessene Gebühren für eine verbindliche Auskunft sind nach Meinung des Finanzgerichts Baden-Württemberg zulässig und verstoßen nicht gegen die Verfassung.