Ein Steuerzahler hat keinen Anspruch darauf, dass ein Steuerbescheid zu dem Zweck offen gehalten wird, um von späteren Urteilen und Gesetzesänderungen profitieren zu können.
Ausnahmsweise ist auch ein nachträgliches Gutachten anzuerkennen, wenn die spätere medizinische Diagnose aufgrund früherer apparatemedizinischer Befunde unzweifelhaft ist.
Die Einführung der einheitlichen Steuernummer ist frühestens ein Jahr nach dem ursprünglichen Termin abgeschlossen, genaue Zeitangaben sind aber nach wie vor unbekannt.
Das Finanzamt darf über sein Datenzugriffsrecht bei der elektronischen Buchführung auf sämtliche Konten zugreifen und muss sich nicht mit Ausdrucken abspeisen lassen.
Die Klagefrist beginnt erst einen Monat nach Erhalt des vollständigen Einspruchsbescheids, soweit dessen Unvollständigkeit innerhalb eines Monats gerügt worden ist.