Die Steuerermäßigung für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse gibt es nur für ein direktes Arbeitsverhältnis, nicht für die Beteiligung an einem Arbeitgeberpool.
Zwei der drei großen Gesetzgebungsvorhaben zum Steuer- und Finanzrecht, die Unternehmenssteuerreform und das REIT-Gesetz, sind inzwischen auf dem Weg oder schon verabschiedet.