Wenn Eheleute während der Einspruchsfrist eine Änderung der Veranlagungsart beantragen, ist das Finanzamt an seine Feststellungen aus dem alten Bescheid gebunden.
Seit dem 1. April 2005 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einsicht in die Kontenstammdaten aller Bundesbürger zu nehmen. Allerdings startet das Verfahren erst einmal als Provisorium.
Bund und Länder haben einen Katalog von Maßnahmen beschlossen, die eine erleichterte und erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien erlauben.