Unterlagen, die ein Wirtschaftsprüfer in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer erstellt hat, unterliegen einem Beschlagnahme- und Verwertungsverbot.
Um den Steuerabzug für Bauleistungen zu gewährleisten muss der leistende Unternehmer seinem Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts aushändigen.
Mit der Einrichtung von Schlichtungsstellen lassen sich Streitigkeiten mit den Kreditinstituten günstiger klären als durch eine Klage vor einem ordentlichen Gericht.