Eine Anlage für die neue private Altersvorsorge muss erst vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geprüft werden, bevor sie zulageberechtigt ist.
Die Übermittlung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen per Telefax ist nicht zulässig. Ihre Einreichung durch elektronische Datenübermittlung ist nur im Rahmen spezieller Projekte erlaubt.