Bisher steuerunehrliche Bürger erhalten mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit eine Brücke in die Legalität, wenn sie bis zum 31. März 2005 ihre Steuerschuld begleichen.
Erteilen Sie einem Außenprüfer zu einem Sachverhalt außerhalb des Prüfungszeitraumes Auskünfte, so handelt es sich hierbei um eine Einzelermittlungsmaßnahme.
Der Bundesfinanzhof muss über die Einspruchsfristen für Steuerbescheide entscheiden. Unklarheiten gibt es bei der Frage, ab wann ein Steuerbescheid als zugestellt gilt.