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Nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs kann ein Arbeitnehmer aus eigenem Recht eine Lohnsteueranmeldung anfechten, wenn er der Auffassung ist, der Arbeitgeber habe zu Unrecht einen Lohnsteuerabzug vorgenommen, weil ihm zum Beispiel der Arbeitslohn noch nicht zugeflossen ist.