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Glatteis gehört zu den immer wiederkehrenden Tücken des Winters. Wer aber vor der Fahrt zur Arbeit mit dem Auto prüfen will, ob die Straße glatt ist, tut das auf eigenes Risiko. Laut dem Bundessozialgericht ist nur der unmittelbare Weg zur Arbeitsstätte versichert. Ein Unfall während der wenigen Schritte vom eigenen Grundstück auf die Straße und zurück ist selbst dann nicht als Arbeitsunfall versichert, wenn der Wetterbericht vor überfrierender Nässe in der Nacht gewarnt hat. Solche Vorbereitungshandlungen seien nur versichert, wenn dazu eine rechtliche Pflicht besteht oder die Handlung unvermeidbar ist, um ein unvorhergesehenes Hindernis zu beseitigen.