Unsere Mandanten sind in Coswig, Dresden, Großenhain, Meißen, Nossen, Radebeul, Radeburg, Riesa, Wilsdruff.
Ein Raum, in dem umfangreiche Fachliteratur gelagert wird, ist allein deshalb noch nicht als Arbeitszimmer anzuerkennen. Vielmehr ist notwendig, dass noch weitere Indizien für die Nutzung als Arbeitszimmer sprechen. Solche Indizien liegen vor, wenn die sonstige Ausstattung des Raums mit einem PC, Software, Drucker und sonstigen berufstypischen Arbeitsmaterialien die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erlaubt.