Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach.
Zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft genügt es, dass Sie als Steuerpflichtiger sich mit Duldung Ihres Partners in dessen Wohnung dauerhaft aufhalten und sich finanziell an der Haushaltsführung beteiligen.
Wird dem Arbeitnehmer ein Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, so ist dieser Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel.