Arbeitgeber in besonders ausgelasteten Branchen können ihren Arbeitnehmern Bonuszahlungen gewähren, die bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Für Eltern, die aufgrund der Schließung von Kindergarten oder Schule ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall haben, gibt es finanzielle Hilfe vom Staat.
Patienten mit Atemwegserkrankung können sich derzeit vom Arzt auch telefonisch krank schreiben lassen, um bei Verdacht einer Corona-Infektion die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Die gute Haushaltslage Ende 2019 hat beim Bundesfinanzminister zu Überlegungen geführt, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags bereits Mitte 2020 umzusetzen.
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung keine regelmäßigen Zahlungen voraus.