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In einer 128 Seiten starken Stellungnahme nennt der Bundesrat mehrere Änderungswünsche am Jahressteuergesetz 2013. So wollen die Länder die Cash-GmbHs, über die Barvermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden kann, stark einschränken. Außerdem soll die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus Streubesitz (Beteiligungen unter 10 % eines Unternehmens an einem anderen Unternehmen) abschaffen. Diesen Schritt würde die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs notwendig machen. Zudem bittet der Bundesrat, die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen.