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Die Besteuerung einer alleinerziehenden Mutter nach dem Grundtarif ist verfassungsgemäß. Den Bundesfinanzhof konnte keines der Argumente, das die verwitwete Mutter vorbrachte, davon überzeugen, dass auch Alleinerziehende Anspruch auf den Splittingtarif haben sollten. Weder der Schutz der Familie noch das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit würden den Anspruch rechtfertigen, meinen die Richter.