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Auch wenn die Bundesregierung daran arbeitet, die Lohnsteuerklassen III und V abzuschaffen und generell durch das Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu ersetzen, handelt es sich nach wie vor um die beliebteste Steuerklassenkombination. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wählten 39 % der zusammenveranlagten Paare im Jahr 2020 die Steuerklassenkombi III/V. Bei weiteren 25 % erzielte nur einer der Partner Arbeitseinkommen, das dann nach Steuerklasse III versteuert wurde. Lediglich 36 % der Paare wurden zusammen in Steuerklasse IV veranlagt.
Durch die Kombination der Steuerklassen III und V können zusammenlebende Paare ihre unterjährig abzuführende Lohnsteuer gegenüber einer Eingruppierung in die Steuerklasse IV reduzieren. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklassenkombination III und V kommt es deshalb deutlich häufiger zu Nachzahlungen, im Jahr 2020 waren davon knapp 46 % der Fälle betroffen. Zusammenveranlagte Paare in Steuerklasse IV mussten nur in knapp 5 % der Fälle Nachzahlungen leisten und können bei der Abgabe ihrer jährlichen Steuererklärung meist mit Rückerstattungen rechnen. Diese fielen mit insgesamt knapp 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2020 mehr als doppelt so hoch aus wie bei den Paaren in der Steuerklassenkombination III und V, die trotz der größeren Zahl nur rund 1,5 Mrd. Euro an Einkommensteuer rückerstattet bekamen.