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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Mutter als unsubstantiiert nicht zur Entscheidung angenommen. Die Mutter wehrte sich gegen die Entscheidung der Familienkasse, für ihren Sohn im April 2000 kein Kindergeld auszuzahlen, weil sein Arbeitslosengeld in diesem Monat über dem anteiligen Jahresgrenzbetrag lag. Obwohl das Einkommen nur geringfügig über der Grenze lag, wurde dass volle Kindergeld gestrichen. Die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde ist allerdings keine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Fallbeilregelung. Das Gericht hat lediglich kritisiert, dass nicht hinreichend dargelegt wurde, inwieweit die Mutter in ihren Grundrechten verletzt sein könnte.