Wegzug ins EU-Ausland kostet den Kindergeldanspruch

Aus dem EU-Recht lässt sich kein Anspruch auf deutsches Kindergeld ableiten, wenn die ganze Familie ins EU-Ausland umzieht.

Der Anspruch auf Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz auf die Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Entsprechend führt der Wegzug der ganzen Familie aus der Bundesrepublik dazu, dass der Kindergeldanspruch wegfällt. Der Bundesfinanzhof sieht in dieser Einschränkung keinen Verstoß gegen das EU-Recht - auch wenn der neue Wohnort innerhalb der EU liegt.

 
[mmk]