Einkünftezurechnung bei Ehegatten

Einkünfte aus Immobilien werden Eheleuten entsprechend der Eigentumsverhältnisse zugerechnet.

Sind Eheleute je zur Hälfte an einer vermieteten Immobilie beteiligt, dann sind ihnen auch in diesem Verhältnis die Einkünfte zuzurechnen. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob nur ein Ehepartner die gesamten Aufwendungen getragen hat, noch ob nur einer von beiden die Mietverträge mit den Mietern abgeschlossen hat. Die gemeinschaftliche Vermieterstellung orientiert sich vielmehr an den zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnissen. Diesen Verhältnissen ist auch steuerlich für die Einkünfteverteilung zu folgen, solange die Eheleute keine abweichende gemeinschaftsbedingte Vereinbarung getroffen haben.

 
[mmk]