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Das Finanzgericht Münster urteilte, dass Sie keinen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn Ihr Sohn neben seinem Studium auch den Zivildienst ableistet (Aktenzeichen: 14 K 458/00 Kg). Begründet wird dies damit, dass Ihr Sohn in dieser Zeit gerade nicht für seinen Beruf ausgebildet wird. Während des Zivildienstes entsteht den Eltern kein nennenswerter Aufwand, der Ihre steuerliche Leistungsfähigkeit mindert. Zudem wird Ihr Sohn für den Zivildienst entschädigt.