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Bund und Länder sind der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts 2019 nachgekommen und haben eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Weil man sich dabei nicht auf ein bundeseinheitliches Modell einigen konnte, wurde den Bundesländern mit einer Änderung des Grundgesetzes die Möglichkeit gegeben, eigene Regeln für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer festzulegen. Davon haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht. Sachsen und das Saarland haben das Bundesmodell übernommen, aber abweichende Steuermesszahlen festgelegt.
Unabhängig von der Regelung im jeweiligen Bundesland sollen die Kommunen 2025 die Grundsteuer zum ersten Mal nach den neuen Regeln erheben. Die lange Vorlaufzeit ist notwendig, weil die Finanzämter Zeit brauchen, um für die rund 35 Millionen Immobilien in Deutschland alle notwendigen Daten zusammenzutragen.
Bundesweit gilt dabei der 1. Januar 2022 als Stichtag für die Neubewertung. Sowohl die Wert- als auch die Besitzverhältnisse an diesem Stichtag werden bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass Sie eine Feststellungserklärung auch dann abgeben müssen, wenn Sie Ihre Immobilie nach dem Jahresbeginn verkauft oder verschenkt haben.
Wer die Feststellungserklärung nicht vom Steuerberater erstellen lassen will, kann dies ab 1. Juli 2022 elektronisch über ELSTER erledigen. Bestehende ELSTER-Registrierungen können auch für die Feststellungserklärung verwendet werden. Andernfalls ist eine rechtzeitige Erstregistrierung erforderlich. Eine Abgabe in Papierform ist nur auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Abgabefrist läuft bis zum 31. Oktober 2022.
Anhand der Angaben in der Feststellungserklärung berechnet das Finanzamt dann den Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag und stellt entsprechende Bescheide aus. Die Bescheide sind dann die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt oder Gemeinde. Die diesjährige Erklärungspflicht ist die erste Hauptfeststellung für die neue Grundsteuer. Danach wird es alle sieben Jahre eine neue Hauptfeststellung geben, zu der wieder eine aktuelle Feststellungserklärung abzugeben ist.
Dafür werden in diesem Jahr alle Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Feststellungserklärung zur Grundsteuer aufgefordert. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen hat die Finanzverwaltung im März veröffentlicht, in den meisten Bundesländern sollen die Immobilienbesitzer zusätzlich ein Informationsschreiben per Post erhalten, das im Mai oder Juni versendet wird.