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Diverse Sozialgerichte durften sich bereits mit der Frage befassen, ob die Eigenheimzulage als eigenes Einkommen beim Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Auch wenn die Urteile zunächst uneinheitlich ausfielen, ist es mittlerweile Konsens, dass die Eigenheimzulage zumindest dann nicht als Einkommen gilt, wenn sie tatsächlich zur Herstellung oder Beschaffung einer Immobilie dient. Dazu reicht es aus, dass die Zulage zur Tilgung des Baufinanzierungsdarlehens verwendet wird. Die Regierung arbeitet allerdings auch an einer Korrekturverordnung zu Hartz IV, die dann neben anderen Änderungen auch die Eigenheimzulage explizit von der Anrechnung freistellt.