Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus

Auch für Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus können Sie einen Anspruch auf eine Investitionszulage geltend machen.

Als Anspruchsberechtigter können Sie eine Investitionszulage für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus oder an der eigenen Eigentumswohnung erhalten. Darauf hat das Bundesfinanzministerium mit einem entsprechenden Schreiben hingewiesen. Die Arbeiten sind ab dem Zeitpunkt begünstigt, zu dem der notarielle Kaufvertrag oder gleichstehende Rechtsakt abgeschlossen worden ist, der zum Eigentumserwerb geführt hat.

 
[mmk]