Sie können die Eigenheimzulage nicht nur für eine komplett neu hergestellte Wohnung, sondern auch für die Aufteilung einer alten Wohnung in mehrere neue, kleinere Wohungen erhalten.
Einen Anspruch auf die Kinderzulage haben Sie auch dann, wenn im ersten Jahr der Förderung nur für einzelne Monate vor Beginn der Nutzung ein Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld besteht.