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Maklergebühren, die bei Vermittlungen bezüglich einer Immobilie angefallen sind, sind abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten.


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Ob ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzukennen ist, hängt davon ab, ob es einem Fremdvergleich standhält. Dazu gehört auch die Abrechnung von Nebenkosten.


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Beim Hinzuerwerb von Miteigentum durch den Ehegatten kann nur ein Anspruch auf einen anteiligen Fördergrundbetrag geltend gemacht werden.


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